BtM-Rezept:
So funktioniert’s

Medizinisches Cannabis mit BtM-Rezept bestellen. Online – einfach und sicher.

Lade hier dein Rezept als Fotodatei mit einem Klick auf die Schaltfläche "Rezept hochladen" hoch und wähle aus, welche Kostenübernahme zutrifft. Folge dem nächsten Schritt zur Bestätigung.

Freiumschlag herunterladen

Lade dir hier deinen Freiumschlag herunter, schneide die Vorlage aus und klebe sie auf deinen Briefumschlag.

ACHTUNG: Anstelle den Freiumschlag zu nutzen empfehlen wir dir, uns dein Rezept auf eigene Kosten per Einschreiben zuzusenden, damit es vor Ablauf der siebentägigen Gültigkeitsfrist bei uns ankommt.

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Was ist das BtM-Rezept?

Bei bestimmten, schwerwiegenden Krankheiten kann dein Haus- oder Facharzt dir ein Rezept für Betäubungsmittel (BtM) ausstellen. Dabei kann es sich zum Beispiel um lebensbedrohliche Krankheiten handeln oder um Krankheiten, bei denen die Lebensqualität erheblich eingeschränkt ist und bei denen andere Therapien erfolglos waren. Ob eine Therapie mit medizinischem Cannabis sinnvoll ist, entscheidet ausschließlich dein Arzt.

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Wer übernimmt die Kosten?

Wenn dein Arzt dir ein Privatrezept ausstellt, liegen die Kosten für medizinisches Cannabis bei dir als Selbstzahler. Unter bestimmten Umständen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Cannabis-Therapie. Dafür müssen Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen.

Warum brauchen wir das Originalrezept?

Der deutsche Gesetzgeber gibt vor, dass ein Versand von medizinischem Cannabis erst bei Vorlage des Original-BtM-Rezepts erfolgen darf. Nach dem Online-Upload deines Rezepts können wir lediglich deine Daten überprüfen, dich gegebenenfalls kontaktieren, sollte etwas nicht stimmen, und deine Bestellung schon einmal vorbereiten.

Während wir schon für dich tätig sind, bitten wir dich, uns dein Originalrezept auf dem Postweg zukommen zu lassen. Dafür kannst du gerne unseren Freiumschlag verwenden.

Wir würden dir allerdings empfehlen, uns dein Rezept auf dem schnellsten Weg per Einschreiben zukommen zu lassen, da es nur sieben Tage gültig ist und Sendungen im Freiumschlag erfahrungsgemäß oft nicht schnell genug ankommen.

Übrigens: Bei einer Lieferung per Bote hast du die Möglichkeit, dem Boten dein Originalrezept einfach in die Hand zu drücken.

BtM-Rezept ausfüllen: Ausfüllhilfe für Ihren Arzt

BtM-Rezepte werden relativ selten ausgestellt. Entsprechend groß ist die Unsicherheit auch unter Ärzten, wie ein solches Rezept überhaupt ausgefüllt werden muss, um Gültigkeit zu haben. Stelle deinem Arzt gerne unsere Ausfüllhilfe zur Verfügung, um sicher zu gehen, dass dein Rezept korrekt ausgefüllt ist.

1. Gebühr frei - Gebührenpflichtig

Setzen Sie das Kreuzchen für „Gebührenfrei“ nur in diesen Fällen:

  • bei Patienten unter 18 Jahren 
  • in Härtefällen bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung (Befreiung von der Zuzahlungspflicht) ƒ
  • bei Verordnungen zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers (BG-Fall)
  • Bei Verordnung im Zusammhang mit Schwangerschaftsbeschwerden oder einer Entbindung


Bitte kreuzen Sie in allen anderen Fällen „Gebührenpflichtig“ an.

Sollte das Medikament während der im Sinne des § 6 der Arzneimittelpreisverordnung festgelegten Notdienstzeiten abgeholt werden, ist der Patient verpflichtet, eine Gebühr zu entrichten, es sei denn, der Arzt vermerkt diesbezüglich eine entsprechende Befreiung (noctu).

Bitte kennzeichnen Sie dies durch Ankreuzen, wenn die Verordnung zu Lasten eines anderen Kostenträgers erfolgt.

Bitte markieren Sie dies, wenn es sich um einen Unfall oder Arbeitsunfall handelt. Wenn eine Verordnung zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers ausgestellt wird, müssen zusätzlich zum zuständigen Unfallversicherungsträger auch der Unfalltag und der Unfallbetrieb (gegebenenfalls Kindergarten, Schule, Hochschule) angegeben werden. Falls die Personalienfelder mithilfe der Krankenversichertenkarte beschriftet werden, streichen Sie bitte unbedingt die Krankenkasse und die Krankenkassennummer.

Das Kästchen „Gebühr frei“ nur anzukreuzen: ƒ 

bei Patienten unter 18 Jahren  bei Patienten, die unter die Härtefallregelung fallen und eine entsprechende Bescheinigung (Befreiung von der Zuzahlungspflicht) vorlegen ƒ
bei Verordnungen zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers (BG-Fall) wenn Arznei- und Verbandmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden oder in Zusammenhang mit der Entbindung verordnet werden. „Geb.-pfl.“ in allen anderen Fällen ankreuzen.

Das Kästchen „Gebühr frei“ nur anzukreuzen: ƒ 

bei Patienten unter 18 Jahren  bei Patienten, die unter die Härtefallregelung fallen und eine entsprechende Bescheinigung (Befreiung von der Zuzahlungspflicht) vorlegen ƒ
bei Verordnungen zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers (BG-Fall) wenn Arznei- und Verbandmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden oder in Zusammenhang mit der Entbindung verordnet werden. „Geb.-pfl.“ in allen anderen Fällen ankreuzen.

Bitte geben Sie die Betriebsstättennummer (BSNR) und die Lebenslange Arztnummer (LANR) des verschreibenden Arztes an.

In diesem Abschnitt ist das Datum der Ausstellung einzutragen. Das BtM-Rezept bleibt für einen Zeitraum von sieben Tagen gültig, und die Belieferung kann bis zum Ende des achten Tages erfolgen. Als Illustration: Falls das BtM-Rezept am Montag, dem 6. Februar, ausgestellt wird, kann die Belieferung bis spätestens Montag, 13. Februar, erfolgen.

Für Rezepte bezüglich des Sprechstundenbedarfs ist es erforderlich, das Feld 9 mit der Ziffer „9“ zu markieren. Als Kostenübernehmer ist „SSB-Nordrhein“ anzugeben, und die Kassennummer, sprich das Institutionskennzeichen, lautet „102091710“.

Bei Verschreibungen von Betäubungsmitteln (BtM) zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen die Stammdaten der Versicherten gemäß des aktuellen Behandlungsausweises oder der gültigen Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) angegeben werden. Dazu gehören: Krankenkasse oder Kostenträger, Vertragskassennummer, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Versichertenstatus, Gültigkeitsdauer der Krankenversichertenkarte, Kassennummer (IK) und Versichertennummer. Bei Privatrezepten ist als Kostenträger „Privat“ anzugeben.

Folgende Informationen sind anzugeben:

  • Eine eindeutige Bezeichnung des Arzneimittels, beispielsweise der Handelsname. Falls eine der folgenden Angaben nicht eindeutig bestimmt ist, sind zusätzlich die Bezeichnung und die Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels pro Packungseinheit anzugeben. Bei abgeteilten Zubereitungen sind die Angaben je abgeteilter Form und Darreichungsform (wie Ampullen, Tabletten, etc.) erforderlich. Für Pflaster ist die Beladungsmenge anzugeben.
  • Die Menge des verschriebenen Arzneimittels, angegeben in Gramm, Millilitern oder Stückzahl der abgeteilten Form. Beachten Sie, dass die Angabe wie „1 OP“ oder „N3“ nicht ausreichend ist. Bei Rezepturen verwenden Sie nur die Vorderseite und pro Rezeptur ein Verordnungsblatt.
  • Eine Gebrauchsanweisung, inklusive Einzel- und Tagesgabe. Falls dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, ist der Vermerk „Gemäß schriftlicher Anweisung“ anzugeben.


Bei Substitutionsmitteln ist auch die Reichdauer des Mittels in Tagen anzugeben. Klare Angaben könnten zum Beispiel lauten: „Morgens und abends eine Tablette einnehmen“ oder „Alle drei Tage ein Pflaster aufkleben“.

Der Stempel des Vertragsarztes sollte folgende Angaben enthalten: Betriebsstättennummer (BSNR), Name des verschreibenden Arztes, seine Berufs- oder Facharztbezeichnung sowie die vollständige Adresse einschließlich Telefonnummer. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes erforderlich. Eine Übertragung von BtM-Rezepten ist nur in vorübergehenden Vertretungsfällen (z. B. Urlaub, Krankheit) unter dem Vermerk „In Vertretung“ bzw. „i.V.“ gestattet. Gegebenenfalls muss der Name des vertretenden Arztes dem Praxisstempel des zu vertretenden Arztes hinzugefügt werden.

Seit dem Jahr 2015 verfügen alle Betäubungsmittelrezepte über eine eindeutig sichtbare, fortlaufende, neunstellige Rezeptnummer im Verordnungsfeld.

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Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte:

Jeder Arzt sollte ausschließlich seine eigenen BtM-Rezepte mit der individuellen BtM-Nummer verwenden. Das BtM-Rezept besteht aus drei Teilen: Teil II (Deckblatt) und Teil I dienen der Apotheke für Abrechnung und Dokumentation, während Teil III zur Praxisdokumentation für drei Jahre verbleibt. Die Verordnung kann mithilfe von Verordnungssoftware gedruckt und/oder von einem Mitarbeiter ausgefüllt werden. Die Unterschrift muss jedoch vom Arzt selbst erfolgen.

Es existiert keine einheitliche Vorgabe für maschinelles oder handschriftliches Ausfüllen der BtM-Rezepte gemäß der BtMVV. Daher kann das Verordnungsblatt beispielsweise maschinell mit dem Betäubungsmittel bedruckt werden, während Gebrauchsanweisungen oder Kennungen wie das „N“ handschriftlich vermerkt werden können. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass nachträgliche Änderungen ausgeschlossen sind. Bei Änderungen durch den Arzt, wie z. B. der Verordnungsmenge, sind diese auf allen Teilen des BtM-Rezepts zu vermerken und durch eine Arztunterschrift zu bestätigen. Eine Datumsangabe zur Bestätigung ist nicht erforderlich.

Wenn ein Patient in einer Apotheke ein BtM-Rezept vorlegt, kann der Apotheker fehlende Patientendaten ohne Rücksprache ergänzen oder korrigieren. Bei weiteren fehlenden Angaben kann der Apotheker nach Rücksprache mit dem Arzt vor der Abgabe des Betäubungsmittels Änderungen am Rezept vornehmen. Diese Änderungen und Ergänzungen sind vom Apotheker auf den Teilen I und II sowie vom verschreibenden Arzt auf dem Teil III des Rezepts zu vermerken. Die Rücksprache muss auf den jeweiligen Teilen der Verordnung dokumentiert werden. Das Ausstellungsdatum darf jedoch nicht selbst nachträglich vom Apotheker ergänzt oder korrigiert werden.

Notfall-Verschreibungen sind im Ausnahmefall auf einem Kassen- oder Privatrezept möglich, wenn es mit dem Vermerk „Notfall-Verschreibung“ versehen ist. Vor der Arzneimittelabgabe hat der Apotheker mit dem Arzt Rücksprache zu nehmen. Der Arzt ist anschließend verpflichtet, unverzüglich ein gültiges BtM-Rezept mit dem Buchstaben „N“ für die Apotheke nachzureichen. Notfall-Verschreibungen für Substitutionsmittel sind nicht möglich.

Co-Medikation: Das BtM-Rezept darf nur für die Verschreibung anderer Arzneimittel (siehe Abbildung) verwendet werden, wenn dies zusätzlich zu einem Betäubungsmittel erfolgt. Die ausschließliche Verordnung von nicht BtM-haltigen Arzneimitteln auf einem BtM-Rezept ist unzulässig.

Bei der Verordnung von Schmerzpflastern ist die Angabe der Beladungsmenge erforderlich. Auf die Beladungsmenge kann verzichtet werden, wenn sie aus der eindeutigen Arzneimittelbezeichnung hervorgeht

Besondere Kennzeichnungen:

Der Buchstabe „N“ kennzeichnet Notfall-Verschreibungen, der Buchstabe “S“ kennzeichnet die Verschreibung von Substitutionsmitteln für den unmittelbaren Verbrauch. Der Buchstabe „ST“ wird für alle Take-home-Verschreibungen verwendet, und der subtituierende Arzt kann dem Patienten bis zu sieben aufeinanderfolgende Tage Substitutions-Verschreibungen mitgeben, wenn die Kontinuität der Substitutionsbehandlung anderweitig nicht gewährleistet werden kann. Die Begrenzung der Verschreibungszahl pro Kalenderwoche entfällt.

 

Mehr Informationen finden Sie hier:

Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 

Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)

BTM-Rezept: Muster zum
Ausdrucken für Ihren Arzt

Noch sind viele Ärztinnen und Ärzte nicht vertraut mit dem Ausfüllen eines BtM-Rezepts. Oft bestehen Unsicherheiten angesichts vieler Vorschriften und Gesetze speziell für die Verschreibung von Betäubungsmitteln. Dazu kommt, dass Betäubungsmittel wie Cannabis immer noch mit gewissen gesellschaftlichen Tabus verbunden sind.

Damit dein Arzt dir ein korrektes BtM-Rezept ausstellt, kannst du ihm neben unserer Ausfüllhilfe auch gleich das Musterrezept mit ausdrucken und zur Verfügung stellen. So kannst du sichergehen, dass das Rezept ordnungsgemäß ausgefüllt wird.

Cannabis Apotheke Muster BTM Rezept

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rund um medizinisches Cannabis

In 4 Schritten medizinisches Cannabis auf Rezept bestellen

Schritt 1

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Schritt 2

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Schritt 3

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Schritt 4

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FAQ

Als Selbstzahler (ohne Kostenübernahme der Krankenkasse) musst du dich in unserem Online Shop registrieren, um Bestellungen auf Cannatree tätigen zu können. Nach der Registrierung wird es dir zudem möglich sein, die Preise zu sehen. Füge nun alle verordneten Produkte in der entsprechenden Menge deinem Warenkorb hinzu. Sollte eine gewünschte Sorte einmal nicht verfügbar sein, so kannst du uns gerne kontaktieren und wir beraten dich über mögliche Alternativen.
Im nächsten Schritt kannst du dein(e) Rezept(e) hochladen und eine Versandart auswählen. Wenn du aus dem Raum Düsseldorf kommst, kannst du deine Bestellung auch abholen oder per umweltfreundlichem Elektroauto von unseren Boten direkt zu dir nach Hause liefern lassen.

Falls du eine Kostenübernahme deiner Krankenkasse hast, kannst du direkt unseren Rezeptupload (das verlinken) benutzen, um deine Rezept(e) hochzuladen. Eine Registrierung ist dann zwar nicht erforderlich, aber empfehlenswert. So können wir deine Befreiung vermerken. Außerdem hast du Zugriff auf deine Bestellungen, vorgemerkten Präparate, eingelösten Rezepte uvm.

Nachdem wir deine Reservierung erhalten und kontrolliert haben, erhältst du von uns eine Rechnung per E-Mail zugeschickt. Bitte überweise den Betrag auf unser Konto und sende uns dein Original-Rezept per Post zu. Dazu kannst du unseren kostenlosen Freiumschlag (verlinken) verwenden. Bitte beachte, dass dein(e) Rezept(e) innerhalb von sieben Tagen physisch bei uns vorliegen müssen, da wir ansonsten deine Reservierung leider stornieren müssen. Daher empfehlen dein(e) Rezept(e) per Einschreiben zu versenden, da der Versand so erfahrungsgemäß schneller ist.

Solltest du eine Abholung oder Botenlieferung gewählt haben, kannst du uns dein(e) Original-Rezept(e) auch vor Ort in der Apotheke oder beim Boten übergeben. Außerdem hast du dann auch die Möglichkeit direkt in Bar oder mit Karte zu bezahlen – sowohl in der Apotheke als auch beim Botenfahrer.

In jedem Fall informieren wir dich erneut, sobald deine Medikamente in den Versand gehen oder abholbereit sind. Bei einer Express- oder Botenlieferung rufen wir dich an, um einen genauen Liefertermin zu vereinbaren. Bitte gib daher immer deine korrekte Telefonnummer an.

Wenn du Selbstzahler bist, gilt für dich der angegebene Preis im Online-Shop. Hinzu kommt die BTM-Gebühr in Höhe von 4,26 € (pro Rezept) sowie ggf. Versandkosten.

Solltest du eine Kostenübernahme haben, berechnet sich die Zuzahlung anhand des Warenwerts. Auch hier kommt die BTM-Gebühr von 4,26 € (pro Rezept) hinzu. Der Versand ist kostenlos. Wir schicken dir die Rechnung nach Prüfung deines Rezepts zu.

Nachdem wir dein(e) Original-Rezept(e) erhalten haben, wird deine Bestellung i.d.R. innerhalb eines Werktages für den Versand vorbereitet. Bei Versand mit DHL kommt deine Bestellung dann innerhalb von 1-2 Werktagen bei dir an. Bei Expressversand mit GO! kontaktieren dich, um einen für dich passenden Termin für die Zustellung abzusprechen. In der Regel kommt deine Bestellung am nächsten Werktag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr bei dir an. Bei Abholung oder Lieferung per Apothekenboten teilen wir dir den schnellstmöglichen Abhol-/ Liefertermin mit.

Nein. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln sind Rücksendung oder Umtausch ausgeschlossen.

Solltest du falsche oder beschädigte Produkte erhalten haben, kontaktiere uns bitte schnellstmöglich telefonisch oder per Mail:

Tel: 0211 822 088 60
E-Mail: info@cannatree.de

Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Du kannst unser kompetentes und hilfsbereites Team montags bis freitags von 8:30-18:30 Uhr und samstags von 9:00-13:00 Uhr erreichen unter:

 Tel: 0211 822 088 60
E-Mail: info@cannatree.de

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