MedCanG Änderung 2025 – Symbolbild zu Gesetzesbeschluss mit Richterhammer und Cannabisblatt

MedCanG Änderung 2025: Kabinett beschließt Verschärfungen – das ändert sich für dich

Am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett eine MedCanG Änderung 2025 (Medizinal-Cannabisgesetzes)  beschlossen. Kernpunkte: Erstverordnung nur nach persönlichem Arztkontakt und ein Verbot des Versandhandels für Medizinalcannabis. Damit reagiert die Bundesregierung auf eine als „bedenklich“ bewertete Entwicklung bei Blütenverordnungen und Importmengen. Für Patient:innen, Ärzt:innen und Apotheken verschiebt sich der Versorgungsrahmen spürbar, ohne das Medizinal-Cannabis grundsätzlich in Frage zu stellen.

Wir von Cannatree möchten hier dazu eine aktuelle Einschätzung abgeben, denn für Euch und für uns ist dies ein wirklich wichtiges Thema.

Daher haben wir mal unseren Blick streifen lassen und recherchiert, damit wir uns und Euch eine Einschätzung abgeben können. Natürlich ist dies nur unsere Einschätzung, die allerdings gut recherchiert ist.

Wir werden alle sehen, wie sich das Thema weiterentwickelt. Aber schaut Euch gerne unsere Sichtweise dazu an:

MedCanG Änderung – persönliche ärztliche Untersuchung mit Cannabisblüten zur Erstverordnung

Was hat das Kabinett genau beschlossen?

Die Bundesregierung will die Verordnungspraxis konkret nachschärfen. Zwei Elemente stehen im Mittelpunkt: persönlicher Arztkontakt als Voraussetzung und Versandverbot für Medizinalcannabis. Das BMG begründet die MedCanG Änderung 2025 mit einer stark gestiegenen Marktdynamik und einer Diskrepanz zwischen Importmengen und Kassenverordnungen.

  • Erstverordnung nur nach persönlicher Untersuchung: Reine Videosprechstunden reichen zur Erstverordnung nicht mehr aus. Bei Folgeverordnungen soll innerhalb von vier Quartalen mindestens ein Face-to-Face-Termin (oder Hausbesuch) stattfinden.
  • Versandverbot: Abgabe künftig nur noch vor Ort in Apotheken bzw. per Botendienst, nicht über Versandhandel.
  • Kommunizierter Grund: Einordnung einer „bedenklichen Fehlentwicklung“ bei der Nutzung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken; politische Zielsetzung: kontrolliertere Versorgung

 

Bei speziellen Fragen kannst du dich gerne bei uns melden, wir helfen dir weiter!

Einordnung: Kein Stopp der Legalisierung – aber spürbare Regulierung

Worum es geht – und worum nicht: Die MedCanG Änderung 2025 adressiert ausschließlich den medizinischen Bereich, nicht das Konsumcannabis (KCanG). Das Kabinett hat am 8.10.2025 Verschärfungen beschlossen (u. a. persönlicher Arztkontakt, Versandverbot), begründet mit „bedenklichen“ Entwicklungen bei Blütenverordnungen und Importmengen. Das signalisiert Regulierung, nicht eine Rücknahme der medizinischen Versorgung.

Warum ein totales Versandverbot in dieser Form wackelt:

  • Rechtsrahmen & Verhältnismäßigkeit: Ein generelles Verbot einzelner Abgabewege muss europarechtlich tragfähig und verhältnismäßig begründet werden. Juristische Analysen sehen genau hier Angriffspunkte – insbesondere bei einem selektiven Verbot nur für Cannabis innerhalb der Rx-Arzneimittel, das sachlich besonders gut begründet sein müsste.
  • EU-Dimension (Telemedizin/Online-Apotheken): Nach der EuGH-Rechtsprechung (u. a. „DocMorris“) können Mitgliedstaaten Rx-Versand unter engen Voraussetzungen beschränken; gleichzeitig verlangt der Gerichtshof eine strenge Geeignetheits-/Erforderlichkeits-/Angemessenheitsprüfung. Genau dort setzen Zweifel an, ob ein pauschales, kategoriebasiertes Verbot für eine Rx-Gruppe den Test besteht. Kurz: Möglich ist ein Verbot – aber nicht um jeden Preis und nicht ohne belastbare Evidenz.
  • Versorgung & Gleichbehandlung: Verbände warnen vor Versorgungslücken für immobilisierte Patient:innen und in ländlichen Regionen. Diese Einwände erhöhen den politischen Druck auf Ausnahmen oder Modifikationen.

Politik & Verfahren: Warum Nachschärfungen wahrscheinlich sind:

Der Kabinettsbeschluss ist Startschuss, nicht Endpunkt. Es folgen Anhörungen und die Beratungen in Bundestag/Bundesrat – erfahrungsgemäß Monate, in denen strittige Punkte entschärft werden. Medien und Fachpresse stellen bereits heraus, dass der Entwurf umkämpft ist; Stellungnahmen kritisieren Telemedizin-Einschnitte und den Komplettausschluss des Versandwegs. Das spricht für Kompromisse im Parlament.

Wichtiger inhaltlicher Haken pro Versand

Die Bundesregierung selbst spricht – anders als manche Schlagzeilen – explizit vom Verbot des Versands von Medizinal-Cannabisblüten. Das lässt Interpretationsspielraum: Für Extrakte/Kapseln könnte der Gesetzgeber andere Maßstäbe anlegen oder Ausnahmen formulieren. Genau hier sind praxisnahe Anpassungen (z. B. Versand mit dokumentierter Beratung, eRezept-Pflicht, Alters-/ID-Prüfung, Botendienst-Gleichstellung) politisch realistisch.

MedCanG Änderung – Symbolfoto Versand/Botendienst mit Paketen und Cannabisblatt

Zeitplan & Prozess: Wo steht die MedCanG Änderung 2025?

Mit dem Kabinettsbeschluss startet die nächste Etappe: Übermittlung/Notifizierung, Beratungen, Anhörungen und dann der parlamentarische Prozess in Bundestag/Bundesrat. Erfahrungswerte liegen bei mehreren Monaten bis zur finalen Fassung. Für Leistungserbringer und Patient:innen heißt das: Jetzt vorbereiten, aber auch weitere Präzisierungen der Details einkalkulieren.

Konkrete Auswirkungen für Patient:innen

Die größte Veränderung betrifft den Weg zum Rezept und die Abgabe: Der persönliche Arztkontakt wird Voraussetzung zur Erstverordnung. Wer bisher rein telemedizinisch versorgt wurde, braucht künftig mindestens periodische Präsenztermine. Die Abgabe über Versand wird entfallen; Apotheken setzen auf Vor-Ort-Abgabe und eigenen Botendienst.

Was bedeutet das für dich im Alltag?

  • Terminplanung: Plane rechtzeitig einen Arzttermin für Erst- oder planbare Folgeverordnungen (mindestens ein persönlicher Kontakt innerhalb von vier Quartalen).
  • Apothekenwahl: Kläre mit deiner Stammapotheke, wie die Abgabe künftig organisiert ist (Vor-Ort, Botendienst, Beratung). AOK
  • Versorgungskontinuität: Halte Diagnosen, Vorbefunde, Wirkstärken und Sorten bereit, damit Umstellungen ohne Versorgungslücken laufen können.
  • Spezialfälle: Bei eingeschränkter Mobilität lohnt sich die frühzeitige Abstimmung mit Praxis und Apotheke über Hausbesuche/ Botendienst. Bundesregierung

Auswirkungen für Ärzt:innen & Apotheken – kurz & praxisnah

Ärzt:innen

  • Dokumentation & Aufklärung: Präsenzkontakt zur Erstverordnung, regelmäßige persönliche Kontakte; saubere Indikationsdokumentation bleibt zentral.
  • Telemedizin neu denken: Videosprechstunden bleiben ergänzend möglich, aber nicht als alleiniger Kanal für Erstverordnungen.
  • Patient:innensteuerung: Erwartbar mehr Terminbedarf; Praxislogistik besser frühzeitig anpassen.

Apotheken

  • Abgabewege: Umstellung weg vom Versand; Stärkung von Vor-Ort-Abgabe und Botendienst – inklusive persönlicher Beratung.
  • Beratungspflichten: Aufklärung zu Wirkstärken, Darreichungsformen, Inhalationszubehör und Interaktionen bleibt essenziell.
  • Lieferketten & Sortimentssteuerung: Importabhängigkeit und Sortenverfügbarkeit im Blick behalten; BfArM-Vorgaben zu Ein-/Ausfuhr bleiben bestehen.

Warum diese Verschärfungen? Hintergründe & Daten

Die Bundesregierung verweist auf stark steigende Importmengen medizinischer Cannabisblüten sowie eine Diskrepanz zu Kassenverordnungen. Das BMG spricht von einer „bedenklichen Fehlentwicklung“ und will gegen Scheinindikationen, unzureichende Anamnese per Video-Only und unpersönliche Massenabgabe vorgehen.

Branchenberichte hatten bereits im Sommer und Frühherbst 2025 auf außergewöhnliche Importvolumina hingewiesen – ein Teil davon dürfte auf Vorratseffekte und Anbieterwechsel reagieren. Die Regierung nimmt dies als politisches Signal, die Hürden für eine Verordnung wieder strenger zu definieren.

Kritikpunkte aus Recht und Versorgung

  • EU-Kompatibilität: Zweifel an der Vereinbarkeit mancher Punkte (Telemedizin/Versand) mit EU-Recht und Dienstleistungsfreiheit.
  • Versorgungsrealität: Sorge, dass mobilitätseingeschränkte Patient:innen oder ländliche Regionen benachteiligt werden, wenn reine Telemedizin entfällt. (Berichterstattung & Kommentare).

Was du jetzt konkret tun kannst

  • Rezeptmanagement: Prüfe, wann dein nächster Präsenztermin ansteht; buche frühzeitig einen Termin für Folgeverordnungen.
  • Apothekenlogistik: Kläre die Botendienst-Option deiner Stammapotheke, wenn du nicht persönlich vorbeikommen kannst.
  • Therapieunterlagen: Halte Diagnosen, bisherige Therapieziele und Verträglichkeit dokumentiert bereit – das erleichtert die Verlängerung.
  • Sortenwechsel: Sprich frühzeitig mit Ärzt:in/Apotheke über Alternativen, falls bestimmte Blüten/Extrakte temporär nicht lieferbar sind.
  • Seriöse Infoquellen: Nutze offizielle Seiten (BMG, Bundesregierung) für Updates, nicht nur Social Media.

 

Bei Fragen zu Rezept, Abgabe oder Botendienst melde dich gerne bei uns.

So unterstützt dich Cannatree jetzt

Cannatree ist spezialisiert auf die sichere, strukturierte Versorgung mit Medizinalcannabis – von der Indikationsklärung bis zur pharmazeutischen Betreuung. Wir bereiten uns auf die MedCanG Änderung 2025 vor, passen Abläufe an und sorgen für transparente Information:

  • Beratung vor Ort & per Telefon: Terminvereinbarung für persönliche Fragen zur Therapie und Rezeptverlängerung.
  • Abgabe & Botendienst: Organisierte Abgabe gemäß Rechtslage, inklusive Dokumentation und Interaktions-Check.
  • Therapie-Monitoring: Wirk- und Nebenwirkungsmonitoring in enger Abstimmung mit deiner Praxis.
  • Informations-Updates: Wir beobachten das Verfahren fortlaufend und aktualisieren unsere Hinweise für Patient:innen, Ärzt:innen und Pflege.

Fazit

Die MedCanG Änderung 2025 markiert eine klare Nachsteuerung: persönlicher Arztkontakt wird Pflicht, Versand entfällt. Für Patient:innen steigt der Koordinationsaufwand – gleichzeitig rückt die qualifizierte Präsenzberatung von Praxis und Apotheke in den Mittelpunkt. Solange das Gesetzgebungsverfahren läuft, lohnt sich pragmatische Vorbereitung: Termine planen, Unterlagen strukturieren, Abgabemodalitäten mit der Apotheke klären und seriöse Quellen verfolgen.

FAQs zur MedCanG Änderung 2025

Gilt das schon heute?

Nein. Der Kabinettsbeschluss ist nicht das Ende des Verfahrens. Es folgen parlamentarische Beratungen und ggf. Anpassungen. Beachte aktuelle Hinweise von BMG/Bundesregierung.

Was passiert mit bestehenden telemedizinischen Behandlungen?

Bestehende Behandlungen laufen weiter. Für künftige Erstverordnungen ist ein persönlicher Kontakt nötig; bei Folgeverordnungen wird mindestens ein Präsenztermin innerhalb von vier Quartalen gefordert. Details hängen von der finalen Gesetzesfassung ab.

Kann meine Apotheke weiterhin liefern?

Versand soll entfallen, Botendienst bleibt möglich. Kläre die Prozesse mit deiner Apotheke; bei Cannatree setzen wir auf strukturierte Beratung und organisierte Botendienste, sofern verfügbar.

Betrifft das auch Konsumcannabis?

Nein. Es geht um Medizinalcannabis (MedCanG). Konsumcannabis (KCanG) ist ein eigener Rechtsrahmen.

Du hast Fragen zu Rezept, Verfügbarkeit oder Abgabewegen unter der MedCanG Änderung 2025? Melde dich beim Cannatree-Team der Rats-Apotheke Düsseldorf – wir unterstützen dich strukturiert bei der individuellen Versorgung und halten dich zu Änderungen auf dem Laufenden. 

Weiterführende, seriöse Quellen

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