Wer in der Vergangenheit medizinisches Cannabis auf Rezept erhalten wollte, musste oft einen beschwerlichen Weg durch bürokratische Vorgaben gehen. Der Zugang zu medizinischem Cannabis war streng reguliert und ausschließlich über ein sogenanntes Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) möglich. Cannabis war als kontrolliertes Betäubungsmittel im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingestuft und konnte nur unter klar definierten Umständen und nach umfassender Prüfung des gesundheitlichen Nutzens durch Ärzt*innen verschrieben werden.
Mit den Gesetzesänderungen, die 2024 in Kraft getreten sind, ist der Zugang zu medizinischem Cannabis deutlich vereinfacht worden. Die Patient*innen profitieren von schnellerem und unkomplizierterem Zugang.
Legalisierung und Gesetzesänderungen 2024
Die Cannabislegalisierung in Deutschland hat nicht nur den Freizeitgebrauch von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert, sondern auch wesentliche Veränderungen für den medizinischen Bereich gebracht. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft das BtM-Rezept: Ärzt*innen können Cannabis nun auf einem regulären Rezept verordnen, ohne dass das Betäubungsmittelgesetz greift. Dies bedeutet für viele Patientinnen weniger Bürokratie und für Ärzt*innen eine Entlastung von der aufwändigen Dokumentation und den strengen Auflagen für Betäubungsmittel.
Das neue Gesetz stellt nach wie vor sicher, dass Ärzt*innen Cannabis nur dann verschreiben, wenn die Patient*innen wirklich davon profitieren. Dennoch entfällt die bisherige Notwendigkeit, sämtliche Therapiemöglichkeiten auszuschöpfen, bevor ein Rezept ausgestellt werden kann. Die Entlastung durch den Wegfall des BtM-Rezepts erleichtert somit vielen Patient*innen den Zugang zu dieser wichtigen Therapieoption und stellt eine nachhaltige Versorgung sicher.
Weitere wichtige Änderungen 2024
Zusätzlich zum Wegfall des BtM-Rezepts wurden auch die Gültigkeitsbedingungen für Cannabis-Rezepte verbessert. Während BtM-Rezepte früher nur sieben Tage gültig waren, beträgt die Gültigkeitsdauer für private Cannabis-Rezepte (Selbstzahler) nun drei Monate. Kassenrezepte für Medizinalcannabis, Cannabis-Stoffe oder auch medizinische Verdampfer haben eine Gültigkeit von 28 Tagen. Dies erleichtert Patient*innen die Organisation ihrer Behandlung und erlaubt eine zeitlich flexiblere Einlösung in der Apotheke.
Außerdem unterstützt das neue Gesetz die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept), was den Ablauf für Patient*innen und Ärzt*innen vereinfacht. Elektronische Rezepte lassen sich sicher und direkt an die Apotheke übermitteln, ohne dass Patient*innen physische Rezeptformulare bei sich tragen müssen.
Welche Medikamente sind von den Änderungen betroffen?
Die neuen Regelungen gelten in erster Linie für Cannabismedikamente in Form von Blüten und Extrakten, die als Rezepturarzneimittel verschrieben werden. Diese Zubereitungen sind für viele Patient*innen eine essentielle Behandlungsoption und oft der Schlüssel zu einer erfolgreichen Therapie bei chronischen Erkrankungen. Die Vereinfachungen betreffen jedoch nicht sämtliche Medikamente auf Cannabisbasis.
Fertigarzneimittel wie Sativex oder Epidyolex, die für spezifische Anwendungsgebiete zugelassen sind, unterliegen weiterhin strikteren Regelungen und müssen bei entsprechenden Krankheitsbildern mit einem gesonderten Antragsverfahren verschrieben werden. Die Lockerungen richten sich daher vor allem an Patient*innen, die Cannabis in Blüten- oder Extraktform als individualisierte Therapie benötigen.
Wie bekomme ich Cannabis auf Rezept?
Für Patient*innen, die eine Behandlung mit Cannabis auf Rezept in Erwägung ziehen, ist der erste Schritt ein Termin bei der Hausärztin oder dem Hausarzt oder einer Fachärztin/ einem Facharzt. In einem ausführlichen Gespräch wird die medizinische Vorgeschichte besprochen und bewertet, ob eine Cannabismedikation sinnvoll ist. Falls ein Rezept infrage kommt, können Ärzt*innen nun ohne BtM-Beschränkungen ein reguläres Rezept ausstellen.
Auch eine telemedizinische Verschreibung ist möglich und vereinfacht den Vorgang für Patient*innen deutlich.
Wegfall Genehmigungsvorbehalt 2024
Eine entscheidende Änderung betrifft den sogenannten Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen. Bislang war es üblich, dass eine Kostenübernahme der Therapie mit Cannabis vor der ersten Verordnung von der Krankenkasse genehmigt werden musste. Dieser Vorbehalt führte oft zu langen Wartezeiten und Unklarheiten, insbesondere für Patient*innen mit dringendem Behandlungsbedarf.
Im Jahr 2024 wurde der Genehmigungsvorbehalt für Allgemein- und bestimmte Fachärzt*innen gelockert. Ärzt*innen dürfen nun unter bestimmten Umständen Cannabis direkt verordnen, ohne dass die Krankenkasse die Behandlung vorab genehmigen muss. Dies beschleunigt den Zugang für Patient*innen erheblich, da lange Wartezeiten und zusätzliche Antragsverfahren entfallen. Eine Genehmigung kann jedoch weiterhin freiwillig eingeholt werden.
Der Wegfall des Genehmigungsvorbehalts gilt für die folgenden Facharztgruppen:
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
- Innere Medizin (inkl. Spezialisierungen wie Angiologie, Kardiologie, Rheumatologie usw.)
- Neurologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
Darüber hinaus können Ärztinnen und Ärzte mit speziellen Zusatzqualifikationen ebenfalls ohne vorherige Genehmigung medizinisches Cannabis verschreiben. Dazu gehören:
- Geriatrie
- Medikamentöse Tumortherapie
- Palliativmedizin
- Schlafmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
Fazit: Regulierte Vereinfachung
Die Änderungen im Jahr 2024 markieren einen wichtigen Schritt hin zu einem einfacheren und schnelleren Zugang zu medizinischem Cannabis für Patient*innen in Deutschland. Der Wegfall des BtM-Rezepts, die längere Rezeptgültigkeit und die Lockerung des Genehmigungsvorbehalts für bestimmte Fachärzt*innen schaffen für viele eine spürbare Erleichterung. Dennoch bleibt medizinisches Cannabis eine regulierte Therapieform, die klaren medizinischen Kriterien folgen muss.
Für alle, die erwägen, Cannabis als Teil ihrer Therapie einzusetzen, empfiehlt es sich, gut informiert zu bleiben und sich von spezialisierten Fachkräften beraten zu lassen. Unsere geschulten Apotheker bei Cannatree stehen Ihnen dabei gerne zur Seite und bieten kompetente Beratung zu allen Fragen rund um medizinisches Cannabis.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Bezug von medizinischem Cannabis? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!